Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises |
Hinweis: Neue Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises gültig ab 1. Oktober 2020(Richtlinien zum Download:( Bitte beachtet: antragsberechtigt für die Fördermittel des Kreisjugendrings Rhein-Neckar sind ausschließlich Mitgliedsverbände des Kreisjugendrings. Dies bedeutet, dass als Anschrift, Unterzeichner und durchführende Organisation ein Mitgliedsverband des Kreisjugendrings Rhein-Neckar bzw. eine Gruppierung eines Mitgliedsverbands eingetragen sein muss. Vereine oder Verbände, die nicht entweder Mitglied des Kreisjugendrings Rhein-Neckar oder Mitglied eines seiner Mitgliedsverbände sind, können keine Förderung beim Kreisjugendring beantragen, auch nicht, wenn der Antrag über einen Mitgliedsverband beim Kreisjugendring eingereicht wird. Richtlinien für die Zuschüsse des Rhein-Neckar-Kreises 2013Der Rhein-Neckar-Kreis stellt dem Kreisjugendring Rhein-Neckar e.V. einen Zuschuss in Höhe von € 40.000,00 zur Deckung seiner Kosten zur Verfügung. Die Mitgliedsverbände werden mit einer Gesamtsumme in Höhe von € 130.000 bezuschusst. Diese Mittel werden in drei Förderbereichen verteilt. Der Kreisjugendring erstellt hierzu nach Einreichung der Anträge jährlich eine Mittelverteilung und überweist die Mittel innerhalb von vier Wochen nach An-tragsfrist. Die Mitgliedsverbände der Sportjugend werden aus diesem Zuschussprogramm nicht bezuschusst. Die Verteilung erfolgt direkt über die Sportjugend.
Wichtig: die Anträge sind beim Kreisjugendring über die Verbandszentrale auf Landkreisebene einzureichen. Hier sollen alle Anträge des Verbands gesammelt und zusammen eingereicht werden! Zuschüsse nach Förderbereich I (Zuschuss f. Zentrale Verwaltung)Die Verbände erhalten einen Grundbetrag Verbände bis 500 Mitglieder in Höhe von € 500,00 Der Zuschuss ist zu verwenden für die zentrale Führung, die Organisation und die Grundaus-stattung (Schrifttum, Bürobedarf, Verwaltung, Porto, usw.).
Zuschüsse nach Förderbereich II (Zuschuss für Projekte)Projekte, die sich im besonderen Maße der Förderung der Toleranz und Mit-menschlichkeit, der Integration von ausgegrenzten und ausländischen Ju-gendlichen oder der Inklusion von Jugendlichen mit Beeinträchtigung widmen, werden vom Kreisjugendring gesondert bezuschusst. Hierzu ist ein formloser Antrag mit Skizzierung des Projektziels und einer Beschreibung der Umset-zung und einem Finanzierungsplan an den KJR zu richten. Der Vorstand wird die Mittel per Einzelbescheid bewilligen. Es werden pro Projekt maximal € 1.000,00 bezuschusst. Ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Ein Verwendungsnachweis ist dem Kreisjugendring Rhein-Neckar bis 31.12. des Förderjahres vorzulegen.
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Informationen zur neuen DS-GVO und zum Reiserecht |
Informationen zur neuen Datenschutz-Grundverordnung: Zum 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Eine Orientierungshilfe „Datenschutz im Verein nach der DS-GVO“ findet ihr hier auf der Seite des Landesbeauftragten für Datenschutz Baden-Württemberg. Für Reisen, die ab dem 1. Juli 2018 gebucht werden, gelten einige Änderungen im Reiserecht. Einen guten Überblick über das Thema Reiserecht bei Jugendfreizeiten und einen Download zu den aktuellen Änderungen findet ihr hier unter Evangelische Kinder- und Jugendfreizeiten. |
Woran erkenne ich gute Jugendverbandsarbeit? |
Neue Handreichung 'Woran erkenne ich gute Jugendverbandsarbeit?' für Eltern Die Handreichung ist insb. für Eltern gedacht, deren Kinder zum ersten Mal an den Angeboten eines Jugendverbandes teilnehmen oder bei einem neuen Verband mitmachen möchten. Sie gibt dazu ein paar wichtige Merkmale an die Hand, um die Arbeit des Jugendverbands gut einzuordnen. |