Jugendverbandsarbeit in Zeiten von Corona
Infektionsschutzmaßnahmen für die Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit werden ab dem 3.4.2022 nicht mehr per Verordnung durch das Sozialministerium vorgeschrieben. Weiterhin wird an Schulen bis mindestens zu den Osterferien getestet und kostenlose Bürgertests sind vermutlich bis Juni möglich.
Mit Wegfall der vielen Maßnahmen verschwindet das Corona-Virus aber nicht. Noch haben wir eine hohe Zahl an Infektionen. Ab sofort liegt es also in unserer Eigenverantwortung, wie wir uns und unsere Teilnehmer*innen in der Kinder- und Jugendarbeit vor Covid schützen.
Das Thema Hausrecht gewinnt nun an Bedeutung. Auf Grundlage des Hausrechts könnt ihr in euren Einrichtungen und auf euren Veranstaltungen Maßnahmen ergreifen und Regelungen treffen, um euch und eure Teilnehmer*innen zu schützen. Es gilt das Diskriminierungsverbot – hier besonders aufpassen, eine 2G Regel kann z.B. diskriminierend gewertet werden. Ebenso kann in einem Anmeldevertrag geregelt werden, welche Schutzmaßnahmen eingefordert werden. Diese sind vorher bekannt zu machen, sonst besteht ein Sonderkündigungsrecht!
Handlungsempfehlungen
Wir empfehlen, dass ihr Sicherheitsmaßnahmen gemeinsam in der Gruppe/im Verein besprecht und anschließend Abmachungen trefft bzw. Regelungen festlegt.
Masken
- Überlegt gemeinsam, in welchen Situationen eine Maskenpflicht sinnvoll ist und verfasst entsprechende Regelungen.
- Versucht dabei Menschen nicht auszuschließen, die Masken aus guten Gründen nicht tragen dürfen oder sollten.
- Bestandteil eines Vertrages, z.B. die Anmeldung zu einer Freizeit, kann das elterliche Einverständnis zum Maskentragen sein.
Testen
- Einigt euch gemeinsam, in welchen Situationen Testungen bzw. Testkonzepte sinnvoll sind.
- Achtet auch darauf, was eine Testpflicht für euer Angebot bedeutet: was ist z.B., wenn die Eltern der Testung durch euer Team nicht zustimmen?
- Bestandteil eines Vertrages, z.B. der Freizeitenanmeldung, kann das Einverständnis der Personensorgeberechtigten sein, das Kind testen zu dürfen.
- In einigen Gemeinden, Städten und Landkreisen werden kostenlose Tests ausgegeben. Geht ansonsten auf Politik und Verwaltung zu und besprecht mit ihnen eure Situation.
Ausbruchsmanagement
- Bestehende Ausbruchsmanagementkonzepte solltet ihr weiterentwickeln und weiterhin anwenden.
- Gesonderte Versicherungen (z.B. Übernahme der Kosten von PCR-Tests im Ausland) können abgeschlossen werden.
- Absonderung: die erkrankte Person wird isoliert, die Eltern werden informiert, PCR Tests werden veranlasst.
- Ein positives Schnelltestergebnis reicht für die Absonderung. Es braucht keinen PCR Test mehr. Wir raten ggf. in ein Testzentrum gehen.
Hygienekonzepte und -standards
Weitere aktuelle Infos zu den Regelungen für die Jugendarbeit während Corona findet ihr hier beim Landesjugendring.